Baden-Württemberg schreibt die Installation von Solaranlagen auf allen Dächern von Neubauten vor.
Das Parlament des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg hat am 6. Oktober Ortszeit eine Gesetzesänderung verabschiedet, die vorschreibt, dass alle Neubauten im Bundesland mit einer Schutzvorrichtung ausgestattet werden müssen. Photovoltaik-Solaranlagen auf den Dächern beginnend am 1. Mai des nächsten Jahres.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle bestehenden Gebäude in Baden-Württemberg ihre Dächer mit Photovoltaikanlagen nachrüsten. Diese Maßnahme soll das Ziel des Landes, bis 2030 Klimaneutralität zu erreichen, verwirklichen. Baden-Württemberg ist flächen- und bevölkerungsmäßig das drittgrößte Bundesland Deutschlands. In seiner Hauptstadt Stuttgart haben namhafte Unternehmen wie Daimler ihren Sitz.
Aufgrund des Anstiegs der Spotpreise hat die Bundesnetzagentur die Erneuerbare-Energien-Steuer, auch EEG-Steuer genannt, die Verbraucher im Jahr 2022 für ihren Stromverbrauch zahlen müssen, auf ein Zehnjahrestief von 0,0372 Euro pro Kilowattstunde gesenkt.
Diese Senkung ist nicht überraschend, da der kontinuierliche Anstieg der Strompreise am Spotmarkt die Nachfrage nach Subventionen für erneuerbare Energien verringert hat. Die Preissenkung zielt außerdem darauf ab, die Auswirkungen der Preiserhöhungen teilweise abzufedern.
Nach Angaben der Betreiber wird die installierte Kapazität erneuerbarer Energien in Deutschland im Jahr 2022 8,2 Gigawatt erreichen, vorwiegend getrieben durch Solarenergie, und die Erzeugung von grünem Strom wird voraussichtlich um fast 5 % auf 239 Terawattstunden steigen.
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