Europa: Alle neuen Wohngebäude ab 2030 müssen mit Solaranlagen auf dem Dach ausgestattet werden.
Laut ausländischen Medienberichten hat das Europäische Parlament kürzlich den EU-Photovoltaik-Normenentwurf verabschiedet, der vorschreibt, dass in den EU-Mitgliedstaaten künftig Photovoltaikanlagen auf Gebäuden installiert werden müssen.
Die Richtlinie sieht vor, dass ab 2030 alle neuen Wohngebäude in der EU mit Solarenergie vom Dach versorgt werden. Öffentliche und nicht-wohnliche Gebäude sollen Solarenergie schrittweise entsprechend ihrer Größe und nach einer Bewertung der Technologie und Wirtschaftlichkeit des Ziels einführen. Die EPBD zielt darauf ab, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.
Die Norm ist Bestandteil der europäischen Richtlinie über die Gesamtleistung von Gebäuden, die im vergangenen Dezember vereinbart und am 11. März vom Europäischen Parlament mit 370 Ja-Stimmen, 199 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen formell angenommen wurde. Die Richtlinie muss noch vom Europäischen Rat formell gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann.
Darin heißt es, dass die EU-Mitgliedstaaten je nach Größe der Gebäude schrittweise Photovoltaikanlagen auf deren Dächern installieren müssen, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist.
Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis 2026 auf neuen gewerblichen und öffentlichen Gebäuden, bis 2027 auf gewerblichen und öffentlichen Gebäuden, die einer entsprechenden Renovierung unterzogen werden, bis 2029 auf neuen Wohngebäuden und bis 2030 auf bestehenden öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen auf den Dächern zu installieren.
Landwirtschaftliche Gebäude und historische Gebäude können ausgenommen werden, während die EU-Mitgliedstaaten beschließen können, Gebäude von besonderem architektonischem oder historischem Interesse, temporäre Gebäude, Kirchen und Gebetsstätten auszunehmen.
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