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Senkung auf 0 %: Deutschland befreit Dach-Photovoltaikanlagen unter 30 kW von der Mehrwertsteuer.

15.12.2022

Letzte Woche hat der Bundestag eine neue Steuererleichterung für Photovoltaikanlagen auf Hausdächern beschlossen. Diese beinhaltet unter anderem eine Mehrwertsteuerbefreiung für Anlagen unter 30 Kilowatt. Der Bundestag berät üblicherweise zum Jahresende über die Steuergesetze, um die neuen Regelungen für das kommende Jahr festzulegen. Das vergangene Woche vom Bundestag verabschiedete Steuergesetz für 2022 bringt erstmals eine umfassende Änderung der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen mit sich.


Solar-PV-Anlage auf dem Dach


Die neuen Regelungen befassen sich mit wichtigen Aspekten von Photovoltaik-Kleinanlagen und beinhalten zwei wesentliche Änderungen. Erstens wird die Mehrwertsteuer für Photovoltaik-Kleinanlagen bis 30 kW auf 0 % gesenkt. Zweitens werden Betreiber von Photovoltaik-Kleinanlagen von der Steuer befreit.


Formal gesehen handelt es sich bei dieser Erleichterung jedoch nicht um eine Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Verkauf von PV-Systemen, sondern vielmehr darum, dass Lieferanten oder Installateure ihren Kunden Nettopreise in Rechnung stellen, auf die keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird.


Die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen inklusive aller erforderlichen Komponenten ist von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt auch für Speichersysteme in Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden der öffentlichen Versorgung, ohne Größenbeschränkung. Die Betriebseinnahmen aus Photovoltaikanlagen für Einfamilienhäuser und andere Gebäude sind bis zu einer Leistung von 30 kW von der Einkommensteuer befreit. Für Mehrfamilienhäuser gilt eine Leistungsgrenze von 15 kW pro Wohn- und Gewerbeeinheit.


Auszug aus dem Artikel, Urheberrechtsverletzungshinweis entfernt.