Frankreich wird ab Oktober 2025 eine reduzierte Mehrwertsteuer für förderfähige Solaranlagen für Wohnhäuser anwenden.
Die französische Regierung hat Pläne bestätigt, die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen im Wohnbereich mit einer Leistung von bis zu 9 kW auf 5,5 % zu senken. Diese neue Maßnahme soll am 1. Oktober 2025 in Kraft treten.

Während die offizielle Verordnung noch auf ihre Veröffentlichung wartet, wird erwartet, dass der Entwurf der Bedingungen am 4. September vom Obersten Energierat geprüft wird.
Um für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Frage zu kommen, müssen Solarmodule mehrere herstellungsbezogene Kriterien erfüllen. Zu den kumulativen Anforderungen gehören:
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Ein CO₂-Fußabdruck unter 530 kgCO₂eq pro kW,
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Silbergehalt unter 14 mg pro Watt,
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Bleigehalt unter 0,1 % und
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Cadmiumgehalt unter 0,01%.
Diese Schwellenwerte sollen die Verwendung von Solarmodulen mit geringerem Anteil an kritischen Metallen und reduzierter Umweltbelastung fördern.
Der Verordnungsentwurf sieht außerdem vor, dass die Einhaltung von akkreditierten Zertifizierungsstellen überprüft werden muss. Der Zertifizierungsprozess umfasst Folgendes:
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Industrielle Rückverfolgbarkeit, einschließlich der Identifizierung von Produktionsstandorten für Module, Zellen und Wafer;
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Einzelheiten der letzten, innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführten Prüfung; und
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Ergebnisse für jedes der vier Umwelt- und Materialkriterien.
Die Zertifizierungen behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von einem Jahr.
Diese Richtlinie stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Förderung nachhaltiger und umweltverträglicher Solarenergielösungen auf dem französischen Wohnimmobilienmarkt dar.
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